Was ist eine Zession?
Eine Zession ist die Abtretung einer Forderung von einer Person (Zedent:in) an eine andere (Zessionar:in).
Sie ist im österreichischen Recht in den §§ 1392 ff ABGB geregelt und kommt häufig bei Kreditverträgen, Sicherheiten
oder im Forderungsverkauf (z. B. Factoring) vor.
📑 Arten der Zession
- Einzelzession: Abtretung einer bestimmten Forderung
- Globalzession: Abtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen
- Sicherungszession: Abtretung zur Absicherung eines Kredits
⚖️ Voraussetzungen nach österreichischem Recht
- Die Forderung muss übertragbar sein (nicht höchstpersönlich gebunden)
- Eine gültige Vereinbarung zwischen Zedent:in und Zessionar:in
- Information des Schuldners (Zessus) → dieser muss künftig an den neuen Gläubiger leisten
Wichtig: Eine Zession ist in Österreich grundsätzlich formfrei, kann aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
🤝 Bezug zur Mediation
Auch wenn eine Zession ein rein zivilrechtlicher Vorgang ist, kann es im Umfeld dazu zu Konflikten kommen – etwa wenn Schuldner:innen nicht anerkennen,
dass die Forderung abgetreten wurde. Hier kann eine Mediation helfen, Missverständnisse zu klären und außergerichtliche Lösungen zu finden.
💡 Wir zeigen alternative Wege abseits von Gerichtsverfahren
Unsere Wissensimpulse geben dir Orientierung im österreichischen Recht. Für Konflikte im Zusammenhang mit Forderungen oder Verträgen
können eingetragene Mediator:innen dabei unterstützen, Lösungen ohne Prozess zu finden.
Für verbindliche Rechtsauskünfte empfehlen wir die Konsultation einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.
Stand: April 2025 – Abgerufen am