Was ist eine Exekution?

Unter „Exekution“ versteht man in Österreich die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen, die bereits gerichtlich oder notariell festgestellt wurden. Ein Gläubiger kann also mithilfe des Gerichts dafür sorgen, dass eine Geldforderung, eine Handlung oder Unterlassung vom Schuldner auch tatsächlich erfüllt wird.

⚖️ Arten der Exekution

  • Geldexekution: Pfändung von Konten, Lohn/Gehalt oder beweglichen Sachen
  • Fahrnisexekution: Beschlagnahme beweglicher Gegenstände
  • Lohnexekution: Abzug direkt beim Arbeitgeber
  • Exekution auf unbewegliche Sachen: Zwangsversteigerung von Immobilien
  • Exekution auf Handlungen oder Unterlassungen: z. B. Räumung einer Wohnung

📋 Voraussetzungen

  • Ein vollstreckbarer Titel (z. B. Gerichtsurteil, Vergleich, Notariatsakt) muss vorliegen
  • Der Titel muss vom Gericht mit einer Vollstreckbarkeitsklausel versehen sein
  • Es muss ein Antrag auf Exekution beim zuständigen Bezirksgericht gestellt werden

Eine Exekution ist kein erster Schritt, sondern folgt immer auf ein abgeschlossenes Verfahren oder einen anerkannten Titel. Sie ist das Mittel, mit dem ein Anspruch durchgesetzt wird, wenn freiwillige Erfüllung ausbleibt.

🤝 Alternative Wege

Bevor es zur Exekution kommt, können Mediation oder außergerichtliche Vereinbarungen helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das spart Kosten, Zeit und oft auch Beziehungen.

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Stand: Oktober 2025 – Abgerufen am
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