Was ist ein eingetragener Mediator?
Nicht jeder, der Mediation anbietet, ist auch rechtlich als Mediator im Sinne des Gesetzes anerkannt. Hier erfährst du, was einen eingetragenen Mediator auszeichnet – und worin sich dieser von anderen unterscheidet.
✅ Die Voraussetzungen für die Eintragung
Eintragungen in die offizielle Liste der Mediator:innen des Justizministeriums erfolgen nach klaren gesetzlichen Kriterien gemäß § 9 ZivMediatG. Wer eingetragen werden möchte, muss beispielsweise:
- mindestens 28 Jahre alt sein
- eine umfassende und anerkannte Mediationsausbildung nachweisen
🧩 Der Unterschied zu nicht eingetragenen Mediator:innen
Personen, die Mediation ohne Eintragung anbieten, dürfen zwar mediativ arbeiten, gelten jedoch nicht als „eingetragene Mediator:innen im Sinne des Gesetzes“. Der Unterschied liegt:
- in der rechtlichen Verankerung im Zivilrechts-Mediations-Gesetz,
- in besonderen Rechten und Pflichten, wie z. B. der Fristenhemmung (§ 22 ZivMediatG) oder der strengen Verschwiegenheit (§ 18 ZivMediatG),
- und in der Transparenz durch öffentliche Listung auf justiz.gv.at.
Nur eingetragene Mediator:innen dürfen sich im offiziellen Sinn auf das ZivMediatG berufen. Wer außerhalb dieser Liste arbeitet, kann rechtlich nicht dieselben Schutzwirkungen auslösen.
Die Eintragung in die Liste ist ein Qualitäts- und Rechtssicherheitsmerkmal – für Mediand:innen, Unternehmen und Institutionen.
🔍 Du möchtest mit einem eingetragenen Mediator arbeiten?
Die SolveGroup bringt dich mit eingetragenen Mediator:innen aus unserem Team zusammen – transparent, rechtlich abgesichert und mit Eintrag in der Liste des Bundesministeriums.
Stand: 30.04.2025 • In Kraft seit: 01.05.2004
Abgerufen am