Was bedeutet Mediation in Zivilrechtssachen?
Mediation kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn es um rechtlich klärbare Konflikte geht – etwa rund um Scheidung, Erbe, Nachbarschaft oder Verträge. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Mediation in diesen Fällen eine freiwillige Alternative zum Gerichtsweg sein kann.
⚖️ Was sind Zivilrechtssachen?
Als Zivilrechtssachen gelten rechtliche Angelegenheiten, für die grundsätzlich ordentliche Zivilgerichte zuständig sind – zum Beispiel:
- Familienrechtliche Themen (z. B. Obsorge, Scheidung, Unterhalt)
- Nachbarschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
- Verträge und Schadenersatz
- Erbrechtliche Konflikte
§ 1 Abs. 2 ZivMediatG beschreibt Mediation in diesen Bereichen als eigenständigen Weg, um vor oder statt gerichtlicher Auseinandersetzungen eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Mediation ist kein Widerspruch zum Recht – sondern eine freiwillige Alternative oder Ergänzung zur gerichtlichen Klärung.
🧩 Der Weg zur Lösung – auch bei rechtlichen Konflikten
Unsere eingetragenen Mediator:innen begleiten dich bei Zivilrechtssachen – vertraulich, strukturiert und mit Fokus auf nachhaltige Lösungen.
„Mediation in Zivilrechtssachen ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind.“
Stand: April 2025 – Abgerufen am