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Hier zur Liste der eingetragenen Mediatoren.

https://justizonline.gv.at/jop/web/mediatoren/mediatorensuche

Gesetzesgrundlage: §107 Abs 3 (und Abs 4) AußStrG

(3)
„Das Gericht hat die zur Sicherung des Kindeswohls erforderlichen Maßnahmen anzuordnen, soweit dadurch nicht Interessen einer Partei, deren Schutz das Verfahren dient, gefährdet oder Belange der übrigen Parteien unzumutbar beeinträchtigt werden.
Als derartige Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht:

  • der verpflichtende Besuch einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung
  • die Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation oder über ein Schlichtungsverfahren;
  • die Teilnahme an einer Beratung oder Schulung zum Umgang mit Gewalt und Aggression;
  • das Verbot der Ausreise mit dem Kind;
  • die Abnahme der Reisedokumente des Kindes.“

(4)
„Das Gericht kann zur Durchführung von Maßnahmen nach Abs. 3, die auf den Fortgang des Verfahrens Einfluss haben können, mit dem Verfahren, erforderlichenfalls auch mehrfach, innehalten.
Im Übrigen gilt § 29 entsprechend.“

Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (Stand: 11/2025)

Empfehlung seitens der Experten der SolveGroup

…folgt (im Review)

Kosten für Erstberatung zur Mediation: 240€ pro Stunde

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(bemüht, aber noch in Entwicklung)