Tatausgleich & Konfliktlösung im Strafverfahren
Konflikte, die im strafrechtlichen Kontext entstehen, lassen sich nicht immer mit Verurteilungen und Strafen lösen. Der Tatausgleich schafft hier einen anderen Weg: einen Raum für Dialog, Verantwortung und Wiedergutmachung.
Was ist ein Tatausgleich?
Der Tatausgleich ist eine sogenannte diversionelle Maßnahme im Strafrecht. Ziel ist es, zwischen Täter:in und Opfer einen Ausgleich zu schaffen – durch Vermittlung, Reflexion und oft auch durch konkrete Wiedergutmachung.
Die Rolle des Konfliktreglers
Konfliktregler:innen agieren als neutrale Dritte, so wie Mediator:innen. Sie begleiten die Beteiligten bei der Bearbeitung des Konflikts auf emotionaler und inhaltlicher Ebene – stets mit Blick auf eine tragfähige Lösung.
Rechtlicher Rahmen
Gesetzlich ist festgelegt, dass Personen mit Erfahrung in der Sozialarbeit als Konfliktregler:innen zum Einsatz kommen sollen. Aktuell wird dies ausschließlich durch den Verein NEUSTART abgewickelt.
Die Haltung der SolveGroup
Die SolveGroup führt derzeit keine Tatausgleiche durch – steht dem Instrument aber äußerst positiv gegenüber. Als Unterstützergruppe mit vielen Mediator:innen fördern wir das Verständnis für alternative Konfliktlösungen im Strafrecht und setzen uns langfristig für eine Öffnung des Tatausgleichs für eingetragene Mediator:innen ein.
Du möchtest mehr über Mediation im Strafrecht erfahren?
Wir bieten keine strafrechtliche Beratung an – aber Impulse und Orientierung rund um alternative Konfliktlösungen. Sprich mit uns.