Was ist eine Forderungsabtretung?
Die Forderungsabtretung – auch Zession genannt – bedeutet, dass eine Forderung von einer Person
(Zedent:in) auf eine andere (Zessionar:in) übertragen wird. Im österreichischen Recht ist sie in den
§§ 1392 ff ABGB geregelt und spielt etwa bei Krediten, Sicherheiten oder beim Verkauf von Forderungen eine Rolle.
📑 Beispiel für eine Forderungsabtretung
Ein Unternehmen hat eine offene Rechnung gegenüber einem Kunden. Statt selbst auf die Zahlung zu warten, tritt es diese Forderung an eine Bank oder ein Inkassounternehmen ab. Ab diesem Zeitpunkt muss der Schuldner die Zahlung an den neuen Gläubiger leisten.
⚖️ Rechtliche Grundlagen (Österreich)
- Abtretung ist grundsätzlich formfrei, aber eine schriftliche Vereinbarung ist üblich
- Die Forderung muss übertragbar sein (nicht höchstpersönlich gebunden)
- Der Schuldner (Zessus) muss informiert werden, damit er an den neuen Gläubiger zahlt
Die Begriffe „Zession“ und „Forderungsabtretung“ bedeuten dasselbe – „Zession“ ist der juristische Fachausdruck,
„Forderungsabtretung“ die allgemeinverständliche Bezeichnung.
🤝 Wo kann es zu Konflikten kommen?
- Der Schuldner bestreitet die Forderung oder erkennt den neuen Gläubiger nicht an
- Mehrere Abtretungen derselben Forderung führen zu Unsicherheit
- Unklare oder mündliche Vereinbarungen zwischen Zedent:in und Zessionar:in
In solchen Fällen kann eine Mediation helfen, Missverständnisse zu klären und Lösungen außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu finden.
💡 Wir zeigen alternative Wege abseits von Gerichtsverfahren
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Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir die Konsultation einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.
Stand: April 2025 – Abgerufen am