Was ist ein Titel?
In Österreich versteht man unter einem Exekutionstitel die rechtliche Grundlage,
auf deren Basis eine Zwangsvollstreckung (Exekution) betrieben werden kann.
Der Titel bestätigt, dass ein Anspruch rechtsverbindlich festgestellt und damit durchsetzbar ist
(insb. nach österreichischer Exekutionsordnung – EO und Zivilprozessordnung – ZPO).
📑 Beispiele für Exekutionstitel (Österreich)
- Gerichtsurteile und gerichtliche Beschlüsse (Zivilgerichte)
- Gerichtliche Vergleiche (z. B. vor dem/der Richter:in protokolliert)
- Notariatsakte mit vollstreckbarer Unterwerfung (notariell beurkundet)
- Schiedsentscheidungen (bei entsprechender Vollstreckbarerklärung)
- Verwaltungsbehördliche Bescheide mit Vollstreckbarkeit nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht
⚖️ Warum ist der Titel wichtig?
- Er ist die Voraussetzung, um bei Gericht eine Exekution zu beantragen.
- Er stellt sicher, dass der Anspruch nicht nur behauptet, sondern rechtsverbindlich festgestellt ist.
- Ohne Titel ist eine zwangsweise Durchsetzung in Österreich nicht möglich.
Der Exekutionstitel ist das Fundament der Durchsetzung: Erst mit ihm kann die staatliche Vollstreckung in Österreich greifen.
🛠️ Wie wird aus einer Einigung ein Titel?
Auch außergerichtliche Lösungen können „titelreif“ gemacht werden:
Eine Einigung lässt sich etwa als gerichtlicher Vergleich protokollieren oder
als Notariatsakt mit Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung beurkunden.
So entsteht ein vollstreckbarer Titel nach österreichischem Recht.
🤝 Rolle der Mediation (Österreich)
Eine Mediation kann vor, neben oder statt eines Gerichtsverfahrens den Weg zur Einigung ebnen.
Übereinkünfte aus der Mediation können – wenn gewünscht – in einen Exekutionstitel überführt werden
(gerichtlicher Vergleich oder Notariatsakt). Die Mediation ist vertraulich; Eingetragene Mediator:innen unterliegen
der gesetzlichen Verschwiegenheit (ZivMediatG).
🧭 Einigung anstreben – und bei Bedarf titelreif machen
Wir begleiten dich zu einer außergerichtlichen Lösung – und zeigen, wie eine Vereinbarung in Österreich
vollstreckbar wird (gerichtlicher Vergleich oder Notariatsakt).
(insb. Exekutionsordnung – EO, Zivilprozessordnung – ZPO, Verwaltungsvollstreckungsrecht).
Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: April 2025 – Abgerufen am