Ich möchte mein Lehrverhältnis auflösen – was nun?

Es gibt Situationen, in denen du als Lehrling überlegst, dein Lehrverhältnis vorzeitig aufzulösen. Möglicherweise aufgrund von Konflikten, schlechten Arbeitsbedingungen oder anderen unvorhergesehenen Umständen.

Als Lehrling hast du das Recht, dein Lehrverhältnis in bestimmten Fällen außerordentlich aufzulösen. Aber wie gehst du vor, wenn du wirklich an diesem Punkt bist? Was sind deine Rechte? Und wie kannst du sicherstellen, dass du rechtlich abgesichert bist?

Auf dieser Seite findest du erste Orientierung, was du tun kannst, wenn du dein Lehrverhältnis vorzeitig auflösen möchtest. Erhalte Informationen über typische Gründe, deine Rechte und wichtige Schritte, die du beachten solltest.

Warum möchte ich mein Lehrverhältnis auflösen?

Mögliche Gründe für eine außerordentliche Auflösung können Konflikte mit dem Arbeitgeber, mangelnde Ausbildungsqualität oder gesundheitliche Gründe sein.

Wie gehe ich rechtlich vor?

Es gibt klare rechtliche Vorgaben für eine außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses. Was du beachten musst, erfährst du hier.

Was passiert nach der Auflösung?

Nach einer Auflösung können sich verschiedene Konsequenzen ergeben. Welche Schritte du unternehmen solltest, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Was sagt das Gesetz zur außerordentlichen Auflösung?

Eine außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses ist im Berufsausbildungsgesetz (BAG) geregelt. Du hast das Recht, dich in bestimmten Fällen von deinem Lehrvertrag zu lösen – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.


Mehr zur rechtlichen Grundlage (BAG)

Weitere Unterstützung und Beratung

Wenn du dir unsicher bist oder Unterstützung bei der Auflösung deines Lehrverhältnisses benötigst, kannst du dich auch an die Arbeiterkammer wenden. Sie bietet umfassende Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit.


Mehr zur Unterstützung durch die Arbeiterkammer

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Orientierung zur außerordentlichen Auflösung eines Lehrverhältnisses. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für persönliche Anliegen empfehlen wir die Rücksprache mit entsprechend befugten Fachpersonen.
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